Hinweis: Der Antrag gilt nur als formell richtig eingebracht, wenn dieser digital signiert wird (Bürgerkarte) oder eine handschriftliche Unterschrift in der zuständigen Gemeinde nachgereicht wird.

Die ordnungsgemäße Bauausführung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996 ist durch die befugten Unternehmer zu bestätigen. Fordern Sie die Beibringung dieser Bestätigung beim Unternehmer ein.

Bitte beachten Sie
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Befugter Unternehmer

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