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E-Government
Güssing

Adressat

Stadtgemeinde Güssing
Hauptplatz 7
7540 Güssing

Tel.: 0043 3322 42311
E-Mail: post@guessing.bgld.gv.at
DVR 067776

Anmeldung von abgabepflichtigen Vergnügungen

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Anmeldung von abgabepflichtigen Vergnügungen gem. § 5 Lustbarkeitsabgabegesetz 1969

Mit diesem Formular melden Sie bei der adressierten Gemeinde abgabepflichtige Vergnügungen (Lustbarkeiten) gemäß § 5 Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 40/1969, an.

Die Anmeldung ist mindestens zwei Werktage vor Abhaltung der abgabepflichtige Vergnügungen in der Gemeinde des Veranstaltungsortes vorzunehmen. Die Gemeinde hat darüber eine Bescheinigung auszustellen. Abgabepflichtige Vergnügungen und Ausnahmen sind insbesondere in den §§ 2 und 3 geregelt.
Datenschutz

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