Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government
Güssing

Adressat

Stadtgemeinde Güssing
Hauptplatz 7
7540 Güssing

Tel.: 0043 3322 42311
E-Mail: post@guessing.bgld.gv.at
DVR 067776

Antrag auf Grundsteuerbefreiung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Antrag auf Grundsteuerbefreiung gem. § 3 Bgld. Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995

Mit diesem Formular beantragen Sie bei der adressierten Behörde die zeitliche Befreiung von der Grundsteuer (Grundsteuerbefreiung) gemäß § 2 Burgenländisches Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 46/2019.

Die Grundsteuerbefreiung wird gewährt für Neubauten von Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen sowie für Aufbauten bestehender Bauten, wenn hiedurch eine neue Wohnung geschaffen wird, sofern die Voraussetzungen für die Förderung nach den Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzen gegeben sind. Erfolgte die Errichtung ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln, hat die Landesregierung über Antrag das Vorliegen der Voraussetzungen der Förderbarkeit festzustellen.

Der Antrag auf Grundsteuerbefreiung ist innerhalb von sechs Monaten ab Datum der Ausstellung des Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides (Einheitswertbescheid; § 53 BewG 1955) bei der Gemeinde einzubringen.
Datenschutz

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den "Datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung".

Navigationselemente